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Allgemeine
Fragen

Was ist ein Wertschließfach?​

Was ist ein Wertschließfach?

Eine Identifikation durch Kundenkarte und Zugangsdaten vor Ort stellt sicher, dass nur Berechtigte Zugang zur Filiale haben. Unsere Tresorräume sind mit modernster Technologie ausgestattet und von einer Sicherheitsfirma ständig überwacht. Bei Alarm wird die Polizei sofort benachrichtigt.

Wer kann ein MYCAPSA Schließfach mieten?

Jede natürliche und voll geschäftsfähige Person kann eines unserer MYCAPSA Schließfächer mieten.

Wie lange dauert es, ein Schließfach zu mieten?

Sie können Ihre Mietanfrage jederzeit an uns stellen und wir geben Ihnen den nächsten möglichen Termin zum Vertragsabschluss. Nach Erhalt ihrer Zugangsdaten können Sie direkt auf das Schließfach zugreifen.

Wird eine Kaution verlangt?

Nein, wir verlangen keine Kaution für die Schließfachmiete.

Was kann man in einem Schließfach lagern?

Oft werden in Schließfächern Schmuck und Uhren, wichtige Dokumente, Edelmetalle, Bargeld, Schlüssel, Festplatten, Kryptowährungs-Wallets und verschiedene subjektiv und für einen Menschen persönliche, wertvolle Artefakte eingelagert.

Darf ich Bargeld einlagern?

Wir bieten unseren Kunden die Bargeldeinlagerung von bis zu 10 000 Euro an. Dies bietet einen Vorteil gegenüber vielen Banken, die Bargeldeinlagerungen verbieten oder vom Versicherungsschutz ausnehmen.

Welche Gegenstände sind untersagt?

Für die Einlagerung verboten sind Gefahrengüter und Gegenstände, die unter das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomsgesetz oder Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Flüssigkeiten und verderbliche Gegenstände sind ebenfalls von der Einlagerung ausgeschlossen. Für eine detailierte Liste können Sie uns gerne kontaktieren.

Wann habe ich Zugang zu meinem Schließfach?

Sie haben innerhalb unserer Kernöffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr ständig Zugang zu Ihrem Schließfach. Nach Terminvereinbarung ist der Zugang auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich, es können allerdings zusätzliche Kosten entstehen.

Wie privat und anonym ist MYCAPSA?

MYCAPSA gibt Ihre Daten nicht an Behörden oder Dritte weiter, für die Registrierung benötigen wir allerdings personenbezogene Daten von Ihnen. Diese bewahren wir mit größt-möglicher Sicherheit auf. Behörden und der Staat können einzig mit einem richterlichen Beschluss (z.B. aufgrund einer Straftat) einen Zugriffsanspruch erheben.

Wie groß können Gegenstände in meinem Schließfach sein?

Das hängt von der von Ihnen gewählten Schließfachgröße ab. Die Maße können Sie auf der Website unter Unsere Schließfächer nachsehen. Unsere Schließfächer dürfen allerdings maximal eine Zuladung von 15 kg aufweisen.

Was benötige ich zur Miete eines Schließfachs?

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und außerdem ein Zahlungsmittel wie Kreditkarte, Paypal oder die klassische Banküberweisung.

Welche Vorteile haben wir bei der Bargeldaufbewahrung?

Viele deutsche Banken erheben mittlerweile auf die Bargeldeinlagerung einen Negativzins in Form von Verwahrgeldern.

Seit 9. August 2021 sind Banken außerdem dazu verpflichtet, ab 10.000 Euro auf einen Herkunftsnachweis zu bestehen. Bei MYCAPSA müssen Sie diesen Nachweis nicht vorlegen.

Welche Vorteile haben wir bei der Edelmetallaufbewahrung?

Edelmetalle werden oft in Sammeldepots eingelagert, auf die Sie nicht persönlich zugreifen können. Sie müssen also darauf vertrauen, dass sich die Bestände wirklich in diesem Depot befinden und nicht missbräuchlich verwendet werden. Bei uns können Sie ihren persönlichen Edelmetallbestand unabhängig einlagern.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Sie haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, danach ist Ihr Schließfach unabhängig verlängerbar oder kündbar. Ihre Vertragsverlängerung richtet sich immer nach dem Startdatum der Miete, nicht nach Kalendermonaten.

Kann ich mein Schließfach steuerlich geltend machen?

Wenn Sie das Schließfach gewerblich nutzen, ist dies möglich. Genaueres erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.

Was passiert im Fall einer Insolvenz?

Im Falle einer Insolvenz sind Sie durch das Gesetz geschützt, denn Sie haben durch §47 der Insolvenzverordnung ein Aussonderungsrecht. Ihre eingelagerten Gegenstände sind nicht Teil der Insolvenzmasse und Sie können Ihre Gegenstände sofort abholen.

Die Sicherheit Ihrer Wertgegenstände ist für uns oberste Priorität, bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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Versicherung

Sind meine Wertgegenstände während der Einlagerung versichert?

Ja, wir bieten von Haus aus einen Grundversicherungsschutz bis 10.000 Euro für die Schließfächer an, die Kosten sind bereits im Mietpreis enthalten. Sie können Ihr Schließfach aber auch gerne individuell höher versichern lassen, Sie bezahlen dann nur den Betrag, der die 10.000 Euro übersteigt. Um für Sie die bestmögliche Option zu finden, beraten wir Sie gerne persönlich!

Muss ich im Schadensfall den Inhalt nachweisen?

Im unwahrscheinlichen Fall eines Schadens fordert die Versicherung einen Nachweis über Ihre eingelagerten Wertgegenstände. Daher empfehlen wir, Belege aufzubewahren oder die Inhalte zu dokumentieren.

Haben wir einen Zugang zu den Schließfächern?

Nein, MYCAPSA hat keinen Zweitschlüssel für ihr Schließfach. Nur Sie können das Schließfach öffnen.

Verfügen wir über ein Hygienekonzept?

Ja, wir haben in unseren Fillialen Desinfektionsspender aufgestellt und den Zugang zu unseren Geschäftsräumen auf eine Person reguliert.

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Abläufe

Wie laufen Einlagerung und Entnahme ab?

Als MYCAPSA Kunde können Sie uns jederzeit zu den entsprechenden Öffnungszeiten der Fillialen besuchen und auf Ihr Schließfach zugreifen. Details kommen noch.

Wie registriere ich mich?

Details kommen noch.

Was passiert bei Schlüsselverlust?

Im Falle eines Schlüsselverlusts kontaktieren Sie uns bitte persönlich oder besuchen einen unserer Standorte. Gegen eine Gebühr erhalten Sie dann von uns einen neuen Schlüssel, da es aus Sicherheitsgründen keinen Ersatzschlüssel gibt. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Aufwand, die Schlösser auszutauschen. In Ihrer Anwesendheit und unter Begleitung unserer Sicherheitspartner werden die Fäccher aus dem Tresorraum entnommen und anschließend aufgebohrt.

Wichtig: MYCAPSA hat keinen Ersatz- oder Masterschlüssel.

Wie erfolgt die Schlüsselrückgabe nach Kündigung?

Nach Ihrer Kündigung können Sie ihr Schließfach leeren und den Schlüssel ganz bequem bei unserem Personal abgeben.

Was passiert bei einem Todesfall?

Stirbt der Mieter, müssen sich Angehörige durch Vorlage des Erbscheins, Nachlasszeugnisses oder der Testamentvollstrecker durch sein Vollstreckungszeugnis ausweisen. Weiteres nach Absprache mit Anwalt.